Finanzierung

Fördermitgliedschaft

Sie möchten Geld investieren? Sozial, ökologisch, nachhaltig? Hier finden Sie erste Informationen zu der Wohngenossenschaft Sonnesprossen i.G.

Sprechen Sie uns an, wir informieren und beraten Sie gerne.
Ansprechpartnerinnen: Gila Gertz (06441 47916) und Marina Riebe (06420 8396507)
Wohngenossenschaft Sonnensprossen i.G.
mail@sonnensprossen.de

Die Wohngenossenschaft Sonnensprossen ist ein genossenschaftlich organisiertes, generationsübergreifendes Wohnprojekt. Die gemeinsame Vision beruht auf städtebaulichen und ökologischen Qualitätsmerkmalen. Gemeinschaft und Stabilität, soziale Aktivitäten, Teilen was möglich ist und nachbarschaftliches Wohnen sind Kennzeichen unseres Zusammenlebens. Der genossenschaftliche Raum soll dauerhaft als kostengünstiger Wohn- und Lebensraum für die Mitglieder zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung unseres Vorhabens setzt sich zusammen aus:
  • unseren Eigenmitteln, die jedes Mitglied einbringt,
  • Fördermitteln für Energiemaßnahmen und Sozialwohnungen
  • Bankdarlehen.

Das alleine wird nicht ganz reichen, wenn wir unseren Anspruch, die Miete bezahlbar zu halten, realisieren wollen. Damit die Genossenschaft das notwendige Darlehen von der Bank erhält, muss auch sie wie andere Kreditnehmer eigenes Kapital nachweisen. Dieses Eigenkapital in Höhe von 30 % der Gesamtkosten wird durch sogenannte „Anteile“ der Genossenschaftsmitglieder zusammengetragen. Die Eigenmittel können aus dem Kreis der Genossen*innen nicht ganz aufgebracht werden, bzw. jeder Euro mehr (mehr als 30 % der Gesamtbausumme) bringt uns bessere Konditionen bei der Bank und mehr Sicherheit.

Daher suchen wir Fördermitglieder, die uns helfen, unser Eigenkapital zu vergrößern, indem sie Mitglied werden und weitere unverzinste Anteile erwerben. Gezeichnete Anteile werden am Ende der Mitgliedschaft zurückgezahlt. Darlehen werden verzinst.

Sie können der Genossenschaft als Mitglied beitreten und dann eine weitere Summe als Darlehen, sogenannte Nachrangdarlehen, geben. Als förderndes Mit-glied mit einem Nachrangdarlehen schließen Sie mit der Genossenschaft einen Darlehensvertrag in dem der Darlehensbetrag, die Laufzeit des Darlehens, eine Verzinsung (bis zu 1,0 %), eine Vereinbarung zur Tilgung/Rückzahlung (laufende Tilgung oder endfälliges Darlehen) sowie eine Rangrücktrittsklausel festgelegt werden.

Wir sind gesetzlich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass das eingelegte Geld möglicherweise verloren gehen könnte, im (aus unserer Sicht unwahrscheinli-chen) Fall von Verlusten oder einer Insolvenz. Mitgliedsanteile sind haftendes Eigenkapital der Genossenschaft. Privatdarlehen stehen nachrangig gegenüber den Ansprüchen von Banken. Das Genossenschaftsgesetz sowie unsere Satzung regeln, dass die Genossenschaft gewissenhaft mit den eingezahlten Geldern umgeht.

Sie können auch der Genossenschaft eine Schenkung machen oder der Stiftung trias eine Zustiftung für den Grundstückskauf des Geländes Dalheim zukommen lassen.

Fördermitglieder können in der Genossenschaft mitwirken, sich einbringen. Sie werden regelmäßig über den Fortschritt des Projektes informiert. Sie können an der Generalversammlung teilnehmen und sich somit ein direktes umfassendes Bild über das Leben und Wirken von der Sonnensprossen Genossenschaft machen. Sie haben zwar kein Stimmrecht werden aber gehört. Sie können ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. Fördermitglieder sind eingeladen an unseren Aktivitäten wie Carsharing, Werkstattnutzung und Freizeitgestaltung teilzunehmen.